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Kreditsicherheiten - Die Bürgschaft

Neben dem Dispositionskredit als Ausnahme, werden von den Kreditgebern bei fast allen Kreditarten Sicherheiten vom Kreditnehmer verlangt. Das können zum Beispiel die Eintragung von Grundschulden bei einer Baufinanzierung sein, die Sicherungsübereignung des Fahrzeuges beim Autokauf, oder auch Sicherheiten wie die Verpfändung von Sparguthaben oder Wertpapieren.

Eine relativ universal einsetzbare Kreditsicherheit ist auch die Bürgschaft. Bei dieser handelt es sich dabei um eine sogenannte Personensicherheit. Der Bürge wird immer vom Kreditnehmer gestellt. Dabei handelt es sich dabei oftmals um einen Familienangehörigen, Ehepartner oder einen guten Freund oder Bekannten. Auch wenn der Bürge vom Kreditnehmer vorgeschlagen wird, muss natürlich auch der Kreditgeber mit dem Bürgen einverstanden sein. Grundsätzlich werden zumeist nur Bürgen akzeptiert, die sowohl persönlich, als auch wirtschaftlich positiv erscheinen, also demnach die Schulden des Kreditnehmers im Notfall auch begleichen könnten.

Eine Bürgschaft funktioniert in der Art und Weise, dass der Bürge sich gegenüber der Bank verpflichtet, für den Fall, dass der eigentliche Kreditnehmer seine Kreditraten nicht mehr zahlen kann, für diesen einzuspringen und an dessen Stelle die Kreditforderung des Kreditgebers zu begleichen. Natürlich kann der Bürge nicht so ohne Weiteres in Anspruch genommen werden, sondern es muss sicher gestellt sein, dass der Kreditnehmer in naher Zukunft wirtschaftlich nicht in der Lage sein wird, seiner Kreditverpflichtung nachzukommen.

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