Die Kreditleihe
Banken vergeben an Privat- und Geschäftskunden mit guter Bonität Kredite in Form von Geld- und Kreditleihen. Eine Geldleihe ist dadurch gekennzeichnet, dass hierbei finanzielle Mittel für einen befristeten Zeitraum gegen Zinsen zur Verfügung gestellt werden. Zur Geldleihe zählen z.B. Ratenkredite und Dispositionskredite. Bei einer Kreditleihe nimmt der Kreditnehmer keine Finanzierungsmittel auf, sondern profitiert vielmehr von der Kreditwürdigkeit der Bank und kann sie für verschiedene Zwecke einsetzen.
So werden im Rahmen einer Kreditleihe z.B. Bankgarantien, Bürgschaften und Mietavale angeboten, durch die der Kreditnehmer Verbindlichkeiten, die er gegenüber Dritten eingegangen ist, absichert. Durch die Aufnahme der Kreditleihe kann der Kreditnehmer vermeiden, Sicherheiten bereitzustellen, oder eigene finanzielle Mittel einzusetzen. Für die Inanspruchnahme der bankeigenen Kreditwürdigkeit wird eine einmalige Gebühr sowie eine laufende Provision verlangt. Die Bank ist ihrerseits durch die Vergabe der Kreditleihe verpflichtet, für gewisse Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einzustehen und Zahlung zu leisten, wenn der Kreditnehmer hierzu nicht in der Lage ist.
Die Bank sieht die Kreditleihe als Eventualverbindlichkeit an, da zunächst nicht abzusehen ist, ob sie tatsächlich in Anspruch genommen wird. Im Vertrag, der zwischen der Bank und dem Kreditnehmer geschlossen wird, ist genau festgelegt, für welche Verbindlichkeiten die Kreditleihe vergeben wird und welche Bedingungen gelten. Des Weiteren wird der Begünstigte angegeben, der von der Kreditleihe profitiert, wenn diese beansprucht wird.
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