Private Mietbürgschaft der Münchner Bank
Die Münchner Bank bietet Privatkunden im Rahmen der Kreditleihe die private Mietbürgschaft an, die zur Absicherung eines Mietverhältnisses und anstelle einer Mietkaution eingesetzt werden kann. Der entscheidende Vorteil der Mietbürgschaft gegenüber der Kaution ist, dass der Kunde für die Dauer des Mietverhältnisses keine eigenen finanziellen Mittel hinterlegen muss oder einen Kredit aufnehmen muss. Hierdurch ist sichergestellt, dass der Kunde sein Mietverhältnis absichern kann und gleichzeitig finanziell nicht eingeschränkt ist.
Die Münchner Bank verpflichtet sich durch den Abschluss des Bürgschaftsvertrages für bestimmte Verbindlichkeiten des Kunden aufzukommen und leistet beispielsweise, wenn die Miete nicht vollständig gezahlt wurde. Wenn der Vermieter berechtigte Ansprüche geltend macht und auf die Mietbürgschaft zurückgegriffen wird, kommt die Bank innerhalb des vereinbarten Rahmens für die fällige Zahlung auf. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, der Bank die aufgebrachte Summe anschließend zurückzuzahlen. Die Laufzeit des Bürgschaftsvertrages kann individuell vereinbart werden und richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses.
Bei Bedarf kann der Bürgschaftsvertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Für den Abschluss der privaten Mietbürgschaft der Münchner Bank muss der Kunde neben seinem Ausweis und Einkommensnachweisen auch den gültigen Mietvertrag vorlegen. Der Vertragsabschluss erfolgt in einer Filiale der Bank. Für die Übernahme der Bürgschaft und die Zahlung an den Vermieter (im Falle der Inanspruchnahme) berechnet die Münchner Bank eine laufende Provision, die einmal im Jahr belastet wird und sich in ihrer Höhe nach der Bonität des Kunden, der Höhe des Bürgschaftsbetrages und der Dauer der Vertragslaufzeit richtet. Weitere Kosten fallen nicht an.
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