Was ist ein Kredit und wofür kann man ihn verwenden?
Das Wort Kredit wird aus den lateinischen Begriffen „credere“, was so viel wie glauben bedeutet, und „credittum“ mit der Bedeutung des auf Treu und Glauben Anvertrauten abgeleitet. Hierbei überlässt man dem Kreditnehmer Geld oder vertretbare Sachen für einen gewissen Zeitraum. Typische Arten von Krediten sind Darlehensverträge, Abzahlungskäufe, Stundungen und Wechsel. Bei einem Kredit über eine Geldsumme muss der Kreditnehmer gewährleisten, dass wenigstens der Nennbetrag an den Ausgeber und bei Warenkrediten wenigstens die geliehenen Waren durch gleichwertige Waren zurück erstattet werden.
Der Kreditnehmer kann mit dem geliehenen Geld bzw. mit der geliehenen Ware je nach Belieben anstellen, was er möchte. Dabei wird auch von einem nicht zweckgebundenen Sofortkredit oder Ratenkredit gesprochen. Üblicherweise sind die Kredite mit einem Zins belegt. Der Kreditnehmer hat bei dem Kreditgeber umgangssprachlich, etwas gut zu tun, das heißt, es muss zwischen den beiden ein Vertrauensverhältnis vorhanden sein und der Kreditnehmer sollte eine geeignete Bonität haben. Bei den Kreditformen unterscheidet man zwischen Krediten für private Kunden, Kredite für Geschäftskunden, Interbankgeschäften und Krediten an die Öffentliche Hand.
Die Kreditinstitute, wie Banken oder Finanzinstitute, sind aber nicht die alleinigen Kreditgeber. Als sonstige Kreditgeber können auch die Lebensversicherungsgesellschaften auftreten, die zum Beispiel mit ihren Kunden eine Baufinanzierung über ein Policendarlehen realisieren. Bei der Kreditvergabe sind vor allen die staatlichen Regelungen, wie die Schutzvorschriften für den Kreditnehmer oder der Gläubigerschutz zu beachten. Weiterhin zählen die Mindestanforderung an das Risikomanagement, die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen und die betriebswirtschaftlichen Regeln, die rechtssichere Gestaltung vom Kreditantrag bis zur Kreditauszahlung, die Absicherung des Kreditvertrages und die Offenlegung der durch den Vertrag zum Kredit verursachten Kosten dazu.
Durch das Zinsverbot der Christen war es den Juden als Einzigen im Mittelalter vergönnt, Kredite in Form von Geld zu vergeben. Das nur als kurzer Hinweis auf den historischen Hintergrund der Kreditentwicklung. Das galt für sie aber nur innerhalb der jüdischen Religionsgemeinschaft und so machten die Fürsten regen Gebrauchs davon. Sie finanzierten dadurch ihre Hofhaltung und ihre Kriege. Rückzahlungen erfolgten durch Steuereinnahmen, Kriegsbeute oder Tribute unterworfener Gegner. Üblich war zu dieser Zeit für die Bereitstellung von Saatgut eine Rückzahlung dieser Warenkredite durch Anteile an der Ernte.
Im 17. Jahrhundert wurde für die Christen das Zinsverbot aufgehoben. Im 19. Jahrhundert werden Kapitalgesellschaften von einigen Banken gegründet, weil die Privatbanken den Ansturm auf Kredite nicht mehr gerecht werden können. Durch die Industrialisierung ergab sich die Notwendigkeit, kleineren Handwerkern das Überleben mit einer Finanzhilfe zu sichern. Es entstanden Spar- und Konsumgenossenschaften, welche den Kunden Kredite gewährten, heute auch bekannt als Volksbanken. Die bekannteste ist die Raiffeisenbank, nach Friedrich Wilhelm Raiffeisen benannt. In den Jahren des Wirtschaftswunders nahm die Bedeutung des Kreditgeschäftes mit privaten Kunden wieder zu.
Hätte es diese historische Entwicklung nicht gegeben, könnte man heute weder einen Immobilienkredit oder eine Baufinanzierung, noch einen Ratenkredit oder einen Sofortkredit bekommen, wobei Letzterer vor allem der rasanten weltweiten Ausbreitung des Internets zu danken ist.
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